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AGB

1.   Geltungsbereich I Vertragsgegenstand

1.1. Kalev Immobilienbesitz GmbH, in der Folge kurz „Safe Store“ bietet über die Website www.safestore.at die Anmietung von Self-Storage Boxen an. SafeStore schließt als Vermieter mit dem Mieter ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Mietverträge zur Lagerung von Objekten ab.  
1.2. Der Vermieter vermietet und der Mieter mietet eine bzw mehrere von 42 Boxen mit einer Nutzungsfläche von 2-10m2 zur Einlagerung von Objekten. Die folgenden AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Mieter und Vermieter. 
1.3. Auf der Website erklärt sich der Mieter durch Anklicken der Checkbox „Ich habe die AGB gelesen und akzeptiert“ und den anschließenden Abschluss des Mietvertrages mit den gegenständlichen AGB einverstanden.  
1.4. Eine Abweichung von den AGB wird nicht anerkannt, es sei denn der Vermieter stimmt dem schriftlich zu. 
1.5. Die AGB können von Vermieter jederzeit abgeändert werden und gelten in der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages jeweils aktuellen Fassung.

2.  Vertragsabschluss 

2.1. Der Vertragsabschluss zwischen Vermieter und Mieter erfolgt auf der Website des Vermieters.
2.2. Die auf der Website vom Vermieter angebotenen Leistungen verstehen sich als Aufforderung zum Angebot und sind daher für den Vermieter nicht verbindlich. Mit der seiner Buchung über die Website gibt der Mieter gegenüber dem Vermieter ein verbindliches Angebot zu den Bedingungen dieser AGB ab. Erst durch eine Annahme durch den Mieter folgende Bestätigung des Vermieters kommt der Vertrag zustande. Die Bestätigung ergeht per E-Mail an die vom Mieter bekannt gegebene E-Mailadresse. 
2.3. Der Mieter muss sich auf der Website registrieren und ein Konto im Kundenportal des Mieters mit seinen Daten erstellen. Dieses Konto wird mit einem Passwort geschützt, welches der Mieter selbst bestimmt. Der Mieter verpflichtet sich, sein Passwort geheim zu halten und sobald er Kenntnis davon hat, dass dieses einem Dritten bekannt wurde oder es begründete Anhaltspunkte gib, dass sein Passwort einem Dritten bekannt wurde, den Vermieter unverzüglich zu informieren. Der Mieter hat Änderungen seiner Daten zeitnah bekannt zu geben.

3.  Vertragsdauer I Vertragsauflösung

3.1. Das Mietverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 
3.2. Die Vertragsparteien können das Mietverhältnis jeweils unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende jedes Kalendermonats kündigen. Die Kündigung erfolgt via E-Mail und gilt mit dem der dem Einlagen der E-Mail folgenden Werktag als zugegangen.  
3.3. Ist der Mieter mit Zahlungspflichten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag in der Höhe von zumindest einer Monatsmiete für mehr als 4 Wochen in Verzug, so endet der Vertrag automatisch ohne Erfordernis einer Kündigung. 
3.4. Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzukündigen, solche Gründe sind insbesondere die Verletzung wesentlicher Vertragsbedingungen (z.B. die in Punkt 4 getroffenen Regelungen betreffend die zulässige Nutzung), sofern der Mieter die Vertragsverletzung trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist seitens des Vermieters nicht beseitigt sowie die Einstellung der Geschäftstätigkeit des Vermieters. 

4.  Nutzung des Bestandsgegenstandes durch den Mieter

4.1. Das Mietobjekt darf ausschließlich zur Einlagerung von ungefährlichen und nicht besonders wertvollen Gegenständen unter Berücksichtigung nachfolgender Regelungen genutzt werden:  
4.2. Eine Nutzung zu Wohn- oder jeglichen Arbeitszwecken oder gewerblichen Tätigkeiten durch den Mieter ist nicht gestattet. Gleiches gilt für jegliche illegalen, strafbaren odersittenwidrigen Aktivitäten. Der Mieter darf nicht unter der Anschrift des Mietobjektes bzw. der Gesamtanlage weder seinen Wohnsitz noch den Geschäftssitzeiner Firma/ eines Unternehmens nehmen oder anmelden. 
4.3. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand nur so zu nutzen, dass hieraus keine Gefahren und/oder Schäden für Rechtsgüter des Vermieters oder Dritter sowie keine Umweltschäden oder Ruhestörungen entstehen. 
4.4. Müll muss vom Mieter immer mitgenommen werden und darf nicht im Mietgegenstand verbleiben.
4.5. Das Mietobjekt ist nicht zum Aufenthalt von Menschen und/ oder zur Aufbewahrung von Tieren odersonstigen Lebewesen jeglicher Art zu nutzen. 
4.6. Es ist strengstens untersagt: 
4.6.1. Indem Mietobjekt zu rauchen oder offenes Licht oder Feuer zu benutzen;
4.6.2. Kraftstoff, Öl und sonstige brennbare oder entzündliche Stoffe, Flüssigkeiten oder Gase einzulagern sowie um- und aufzufüllen;
4.6.3. feuer-und explosionsgefährliche, radioaktive, zur Selbstzündung geeignete, giftige, ätzende oder übelriechende Gegenstände (z. B. Waffen, Sprengstoff, Munition, biologische Kampfstoffe, Feuerwerkskörper, Asbest, Giftmüll) einzulagern;
4.6.4. leere Kraftstoff- und Ölbehälter einzulagern,
4.6.5. Gegenstände, die wegen Undichtigkeit Brennstoff und Öl verlieren, abzustellen odereinzulagern;
4.6.6. jegliche Batterien, welche als Gefahrgut gelten, einzulagern und
4.6.7. sonstige Gegenstände, von denen Brandgefahren ausgehen oder von denen Umweltgefährdungen ausgehen, einzulagern. 
4.7. Die Einlagerung von Waffen, Suchtstoffen, Abfallstoffen oder Sondermüll gleich welcher Art ist verboten.
4.8. Ferner dürfen verderbliche Gegenstände, insbesondere Nahrungsmittel sowie solche, die für Ungezieferbefall/ Befall von Schädlingen geeignet sind oder Ungeziefer-/Schädlingsbefall verursachen können, nicht gelagert werden. Gleiches gilt fürStoffe, die Rauch oder Geruch absondern.  
4.9. Schließlich dürfen auch keine besonders wertvollen Gegenstände wie z.B. teurer Schmuck in den Boxen gelagert werden.
4.10. Alle technischen und behördlichen Vorschriften, insbesondere der Feuerwehr und der Bauaufsichtsbehörde sind zu befolgen. Der Mieter ist darüber hinaus verpflichtet, alle anwendbaren umweltbezogenen Gesetze, Vorschriften, behördliche Anordnungen sowie den Standort betreffenden Genehmigungen einzuhalten und zu befolgen. 
4.11. Die Lüftungsanlagen der Mieteinheit bzw. der Gesamtanlage dürfen nicht verschlossen oder zugestellt werden.  
4.12. Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Vermieters in oder am Mietobjekt bauliche Veränderungen ohne vorherige Einholung der Zustimmung des Vermieters einzuholen. 
4.13. Es dürfen in der Lagereinheit keine elektrischen Geräte angeschlossen werden, ohne vorherige schriftliche Erlaubnis des Vermieters. Vorhandene elektrische Leitungen dürfen nicht angezapft oder verändert werden. Elektrische Geräte dürfen während der Abwesenheit des Mieters nicht betrieben werden.
4.14. Der Mieter steht dafür ein, dass diejenigen, die mit seinem Willen Zutritt zum Mietobjekt haben, ebenfalls die voraufgeführten Bestimmungen einhalten. 
4.15. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Untervermietung oder sonstige Form einer vom Mieter begehrten Gebrauchsüberlassung des ganzen oder eines Teiles des Mietobjektes ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters möglich.

5.  Zutritt des Mieters

5.1. Für den Zutritt in die Lagerräume erhält der Mieter einen Zutrittscode (PIN). Der PIN wird vom Vermieter dem Mieter im Kundenportal zur Verfügung gestellt.
5.2 .Jede Box ist mit einem Vorhängeschloss zu verschließen. Das Vorhängeschloss hat der Mieter selbst auf eigene Kosten mitzubringen.  
5.3. Der Mieter hat während der Öffnungszeiten (0-24 Uhr) Zutritt den Lagerräumen und zum Mietobjekt. Die Öffnungszeiten können vom Vermieter mit vorheriger 14-tägiger Ankündigung auf der Website oder mittels Aushang im Eingangsbereich angepasst werden, ohne dass der Mieter daraus Rechtsfolgen ableiten kann, sofern dies nicht zu einer unzumutbaren Einschränkung des Mieters führt. Änderungen, die aufgrund von behördlichen Vorgaben erforderlich werden, sind jedenfalls zumutbar. 
5.4. Der Zutritt in die Lagerräume und zum Mietobjekt ist grundsätzlich nur dem Mieter gestattet. Andere Personen können das Gelände (die Lagerräume) in Begleitung des Mieter so der mit einer schriftlichen Vollmacht betreten. Der Vermieter kann von jeder Person, die das Gelände betreten möchte, eine Vollmacht verlangen und falls diese nicht vorgewiesen werden kann, die Person des Geländes verweisen. 
5.5. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand ordnungsgemäß mit dem Vorhängeschloss zu verschließen und während seiner Abwesenheit verschlossen zu halten.  
5.6. Aus vorübergehenden Zutrittsstörungen zum Mietobjekt kann der Mieter keine Ansprüche ableiten. Der Vermieter wird sich jedoch bemühen, den Zutritt bzw. die Störung rasch zu beheben.

6.  Zutritt des Vermieters

6.1. Der Vermieter ist berechtigt, zur Gewährleistung der Sicherheit Lagerabteile vom Mieter zu öffnen und zu betreten. Der Vermieter wird den Mieter mindestens 5 Werktage vor der beabsichtigten Öffnung und Betretung informieren. Der Mieter hat in diesem Fall dem Vermieter den Code des Vorhängeschlosses mitzuteilen, andernfalls dieses vom Vermieter gewaltsam geöffnet wird. Aus einer gewaltsamen Öffnung des Vorhängeschlosses durch den Vermieter, welche dadurch erforderlich wurde, dass der Mieter dem Vermieter den Code nicht mitgeteilt hat, entstehendem Mieter keinerlei Ansprüche gegen den Vermieter.
6.2. Der Vermieter hat das Recht, das Mietobjekt ohne vorherige Ankündigung zu öffnen und zu betreten, wenn der Vermieter begründet annehmen kann, dass das Mietobjekt gemäß Punkt 4 verbotene Gegenstände enthält oder der Mieter das Objekt vertragswidrig benutzt oder dem Mieter selbst oder den anderen Mietern/dem Vermieter ein nicht unerheblicher Schaden droht. Durch die aus diesem Grund erforderliche gewaltsame Öffnung entstehen dem Mieter ebensowenig Ansprüche irgendeiner Art gegen den Vermieter.  
6.3. Der Mieter ist verpflichtet, die vorübergehende Benützung und Veränderung des Mietgegenstandes ohne Ersatzanspruch zu dulden, wenn dies zur Beseitigung ernster Schäden Mietobjektes und zur Durchführung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten an diesem oder an benachbarten Mietgegenständen notwendig oder zweckmäßig ist.

7.  Mietzins

7.1. Der Mieter hat den im Einzelvertrag geregelten Mietzins zzgl. allfälliger Betriebskosten, Nebenkosten, etwaiger USt in der gesetzlichen Höhe, etc. an den Vermieter zu zahlen. Der Mietzins ist monatlich im Vorhinein bis zum Fünften eines jeden Monats mittels Bankeinzug, Kreditkarte, Banküberweisung oder Paypal zu bezahlen. 
7.2. Weiters können zusätzlich Gebühren wie Reinigungsgebühr oder Verwaltungsgebühr anfallen. 
7.3. Abweichungen von den Flächenangaben des Mietgegenstandes oder der Umstand, dass sich Säulen oder ähnliches im Mietgegenstand befinden, führen nicht zu einer Änderung des Mietzinses. 
7.4. Die Parteien vereinbaren hiermit ausdrücklich die Wertstabilität des Mietzinses. Als Ausgangsbasis für die Wertsicherung dient die Zahl des Verbraucherpreisindex 2020 zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Die Zahl wird jeweils zum Ende des Vertragsjahres gemäß den Veränderungen des VPI 2020 angepasst und ist für das folgende Vertragsjahrgültig. Die sich aufgrund einer Änderung des Index ergebende Zahl bildet jeweils die neue Ausgangsbasis zur Errechnung weiterer Valorisierungen. Sollte der Verbraucherpreisindex nicht mehr verlautbart werden, so tritt an seine Stelle der Index, der diesem am ehesten entspricht. Ein Absinken des Mietzinses unter den vertraglich vereinbarten Betrag wird ausgeschlossen.

8.  Kaution

8.1. Der Mieter hat dem Vermieter spätestens mit der ersten Monatsmiete eine Kaution in Höhe von einer Monatsmiete als Sicherheit für alle Ansprüche aus dem Mietvertrag (inkl. der gegenständlichen AGB) und Schadenersatz in der selben Form wie die Mietzinszahlungen zu leisten. Durch Inanspruchnahme verbrauchte Kaution oder Kautionsteile sind vom Mieterunverzüglich zu ergänzen. 
8.2. Die Kaution wird dem Mieter binnen 4 Wochen nach Rückstellung des von den Fahrnissen geräumten Mietgegenstandes iSd Punktes 15.1. sowie nach Übermittlung des erforderlichen Fotos des geräumten Mietgegenstandesgemäß Punkt 15.2. und nach Begleichung aller Forderungen aus dem Mietvertrag auf das von ihm bekannt gegebene Bankkonto rückerstattet.

9.  Zahlungsmethoden, Zahlungsverzug

9.1. Für die Bezahlung der monatlichen Miete sowie der Kaution bietet der Vermieter die folgenden Zahlarten an, wobei der Vermieter bei jedem bei jedem Mieter und bei jedem Mietvertrag die Zahlart individuell festlegen kann. 
9.1.1.  Bankeinzug
9.1.2.  Kreditkarte
9.1.3.  Banküberweisung
9.1.4.  Paypal 
9.2. Im Falle des Zahlungsverzugs werden dem Kunden Verzugszinsen in gesetzlicher Höheverrechnet. Der Zinssatz beträgt 4% für Verbraucher (für Unternehmer 9,2% über dem Basiszinssatz).  
9.3. Im Fall eines Zahlungsverzuges von mehr als 14 Tagen, wird als Entschädigung für die entstandenen Betreibungskosten ein Pauschalbetrag in Höhe von EUR 50 in Rechnung gestellt .Im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros verpflichtet sich der Kunde die dadurch anfallenden Kosten zu ersetzen.  Dem Vermieter steht weiters das gesetzliche Pfandrecht an den eingebrachten Sachen zu.  
9.4. Die vorangegangenen Bestimmungen befreien den Mieter nicht davon, offene Forderungen des Vermieters zu begleichen.

10.  Aufrechnung, Zurückbehaltung

10.1. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Mieter nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Vermieter unbestritten sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

11.  Widerrufsrecht Nur Verbraucher

11.1. Verbraucher im Sinne des KSchG haben das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem des Zugangs der Bestätigung des Vermieters.
11.2. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbrauchermittels einer eindeutigen Erklärung (Postsendung, Telefax oder E-Mail) übers einen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Dafür kann der Verbraucher das beigefügte Muster-Widerrufsformular (Punkt 19) verwenden. Vorzugsweise ist die Rücktrittserklärung via E-Mail an office@safestore.at abzugeben.  
11.3. Zur Wahrung der Widerrufsfrist ist es ausreichend, wenn die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

12.  Folgen des Widerrufs 

12.1. Wenn der Verbraucher den Vertrag widerrufen hat, hat der Vermieter dem Mieter alle Zahlungen, die er bereits vom Mieter erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages beim Vermieter eingegangen ist.  
12.2. Der Vermieter darf jedoch die Rückzahlung verweigern, bis der Mieter den Mietgegenstand geräumt hat.   
12.3. Für die Rückzahlung verwendet der Vermieter dasselbe Zahlungsmittel, das der Mieter bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat. Der Vermieter kann jedoch auch ein anderes Zahlungsmittelverwenden, wenn dem Mieter dadurch keine Kosten entstehen.

13.  Haftung/ Gewährleistung

13.1. Der Mietgegenstand befindet sich bei Vertragsbeginn in einwandfreiem Zustand. Etwaige Beschädigungen oder Verunreinigungen sind dem Vermieter ohne Verzug bei Vertragsbeginn zu melden und schriftlich festzuhalten. Der Vermieter leistet dafür Gewähr, dass der Mietgegenstand grundsätzlich zu Lagerung von Objekten gemäß den Bestimmungen und Einschränkungen dieser AGB geeignet ist. Darüber hinaus haftet der Vermieter nicht für eine bestimmte Nutzbarkeit oder Beschaffenheit des Mietgegenstandes. 
13.2. Der Vermieter haftet nicht für zufällige Beschädigungen der eingelagerten Gegenstände insbesondere durch Temperatur, Feuchtigkeit bzw Ungeziefer, Feuer oder Wasserschäden. Der Mieter ist selbst verantwortlich, dass die eingelagerten Gegenstände für die konkrete Form der Lagerung geeignet sind.    
13.3. Sollte es verkehrstechnische Hindernisse geben, die den Zugang zum Mietgegenstand erschweren– z.B. Straßenbaustellen - so haftet hierfür der Vermieter nicht.  
13.4. Der Vermieter haftet für sämtliche im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstandenen Schäden nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Ausgenommen hiervon ist zwingende gesetzliche Haftung für Personenschäden. Das Vorliegen von leichter oder grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Die in diesen AGB enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruchsgeltend gemacht wird. 
13.5. Für jede Beschädigung innerhalb des Mietgegenstandes hat der Mieter einzustehen, wenn die Beschädigung durch ihn oder ihm sonst zuzurechnenden Personenverursacht ist. Für Unternehmer:  
13.6. Schadenersatzansprüche des Mieters können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignisgerichtlich geltend gemacht werden.  
13.7. Weiters übernimmt der Vermieter keine Haftung für mittelbare Schäden, Folge- und Vermögensschäden oder Schäden aus Ansprüchen Dritter.  
13.8. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges.  
13.9. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Mieter nachzuweisen. Vermutungsregelungen werden ausgeschlossen.  
13.10. Der Vermieter ist im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen

14.  Versicherungsschutz

14.1. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass der Vermieter keine konkrete Kenntnis über den Wert, den Umfang und die Art, der durch den Mieter eingelagerten Gegenstände besitzt.  
14.2. Der Vermieter schließt eine Versicherung über die eingelagerten Gegenstände ab. Die Beweislast für den Eintritt des Schadens liegt beim Mieter.
14.3 Kann ein Mieter keinen Beweis für den Versicherungsfall erbringen, kann er stattdessen den Anscheinsbeweis erbringen. Er muss darlegen, dass der Eintritt des Versicherungsfalls tatsächlich vorliegt. Zum Nachweis über die versicherten Sachen kann der Mieter Rechnungen aber auch Fotos oder Zeugenaussagen (auch seine eigene Zeugenaussage) erbringen.

15.  Pflichtendes Mieters bei Beendigung des Mietverhältnisses

15.1. Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter alle seine Gegenstände aus dem Mietgegenstand zu entfernen und dem Vermieter den Mietgegenstand gereinigt und in ordnungsgemäßem Zustand wie bei Anmietung, unter Bedachtnahme auf eine durch widmungsgemäße Benützung verursachte gewöhnliche Abnutzung zu übergeben. 
15.2. Der Mieter hat bei Rückgabe ein Foto des geräumten Mietgegenstandes zumachen und dem Vermieter per E-Mail zu übermitteln. Wird das Foto nicht bis zum letzten Tag des Mietverhältnisses dem Vermieter zugestellt, gilt die Kündigung des Mieters als zurückgezogen. 
15.3. Wenn der Mieter innerhalb der Kündigungsfrist seine im Mietgegenstand zurückgebliebenen Gegenstände nicht entfernt, kann der Vermieter das Mietobjekt öffnen, das Mietobjekt betreten und: 
15.3.1. diese Gegenstände entfernen und in einem anderen vom Vermieter ausgewählten Lagerkostenpflichtig lagern; oder
15.3.2. unter Androhung und Setzung einer angemessenen Nachfrist diese Gegenstände namens des Mieters verkaufen und den Ertrag nach Abzug aller ausstehenden Ansprüche, Kosten und Aufwendungen für den Mieterhalten; oder
15.3.3. diese Gegenstände entsorgen, wenn und soweit die Lagerung und / oder eine freihändige Veräußerung wegen des geringen Wertes und/ oder wegen der Verderblichkeit und / oder sonstigem Grund wirtschaftlich nicht zweckmäßig oder möglich ist. 
15.4. Der Mieter verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Ersatzansprüche von am Mietgegenstand getätigten Aufwänden. 

16.  Anwendbares Recht, Gerichtstand, Erfüllungsort

16.1. Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar.  
16.2. Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten sowie aller sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebenden Verpflichtungen, ist das sachlich zuständige Gericht in Wien ausschließlich zuständig. Zwingende Gerichtsstände für Verbraucher bleiben davon unberührt.  
16.3. Erfüllungsort ist der Ort des Mietgegenstandes.

17.  Schriftform

17.1. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder Einschränkungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.

18.  Salvatorische Klausel 

18.1. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungenunwirksam sein und/oder werden sollten, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt.

19.  Widerrufsformular 

Muster-Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an Adresse oder an office@safestore.at
 
Hiermit widerrufe(n) ich/wir*den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über:
die Erbringung der folgenden Dienstleistung....................................................
bestellt am*/erhalten am*...............................................................................
Name des/der Verbraucher(s)............................................................................
Anschrift des/der Verbraucher(s)...................................................................... 
Datum/Unterschrift**des/der Verbraucher(s)...................................................

*Unzutreffendes streichen
**Nur bei Mitteilung auf Papier.